Am frühen Donnerstagmorgen wurde die Feuerwehr Alsdorf gegen 06.45 Uhr zu einem schweren Verkehrsunfall auf die BAB 44 in Fahrtrichtung Aachen gerufen.
Nach ersten Meldungen sollte ein PKW gegen einen in der Böschung befindlichen Baum geprallt und der Fahrzeugführer im Unfallwagen eingeklemmt sein.
Vor Ort bestätigte sich das Meldebild. Der Unfallwagen, ein BMW X6, war entgegengesetzt der Fahrtrichtung im Grünstreifen zum Stehen gekommen. Der Fahrzeugführer wies schwerste Verletzungen im Bein und Fußbereich auf und war infolge von Fahrzeugverformungen im vorderen linken Frontbereich stark eingeklemmt.
Bei paralleler Versorgung durch die Notärztin und den Rettungsdienst musste der Verunfallte mittels hydraulischen Rettungsgeräts aus dem Fahrzeug befreit werden.
Die technische Rettung des Verunfallten erwies sich als überaus schwierig und zeitintensiv. Die massive Bauart des Kraftfahrzeuges verhinderte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödliche und noch schwerwiegendere Verletzungen, erschwerte zugleich jedoch die technische Rettung durch die Feuerwehr.
Die hydraulischen Rettungsgeräte, wie Rettungsschere, Spreizer und Rettungszylinder kommen bei heutigen modernen Kraftfahrzeugen an ihre Leistungsgrenzen. Ein Schnitt durch die verschiedenen Fahrzeugsäulen ist infolge der Mehrfachfalzung des Metalls nicht mehr möglich, vielmehr bedarf es eines kleinschnittigen Durchtrennens der Fahrzeugkarosserie.
Nachdem die fahrerseitigen Türen und das Fahrzeugdach entfernt wurden, konnte der Patient mit Notarztbegleitung in ein umliegendes Krankenhaus transportiert werden.
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Bereits frühzeitig wurde durch zwei Einsatzfahrzeuge ein „Sichtschutz errichtet“ um einen unmittelbaren Blick auf das Einsatzgeschehen zu verhindern. Dennoch kam es im einspurig befahrbaren Bereich an der Unfallstelle zunächst zu unnötigen Verkehrsbehinderungen und einem Beinahunfall.
Eine Vielzahl renitent-dreister Verkehrsteilnehmer bremsten ihre Fahrzeuge beim Vorbeifahren an der Einsatzstelle erheblich ab, um zwischen den Einsatzfahrzeuge bzw. am „Sichtschutz“ vorbei Einblicke vom Unfallgeschehen zu erlangen.
Nachdem mehrere Beifahrer und Fahrer beobachtet wurden, wie diese ihre Smartphones auf die Einsatzstelle richteten, entschied sich die Feuerwehr Alsdorf für eine bisher noch nicht ausgeübte Maßnahme.
Am räumlichen Ende des einsatzbedingt nicht „abgeschirmten“ Bereiches wurde eine – nicht unmittelbar an der Menschenrettung beteiligte – Einsatzkraft zwecks Beobachtung der vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmer postiert.
Ziel und Aufgabe der Einsatzkraft war es, offensichtlich schaulustige und neugierige Verkehrsteilnehmer, insbesondere solche mit gezücktem Smartphone, zu beobachten und entsprechende Fahrzeugdaten zu notieren.
Die gewählte Maßnahme zeigte erste Wirkung. Beifahrer, mit auf die Einsatzstelle gerichtetem Smartphone, nahmen dieses bei Anblick der postierten Einsatzkraft ruckartig herunter und das langsame Vorbeifahren an der Einsatzstelle konnte verringert werden.
Sofern und soweit es die personellen Ressourcen und der jeweilige Einsatz zulassen, werden wir auch in Zukunft neben dem defensiven Aufbau eines „Sichtschutzes“, aktive Maßnahme gegen extrem schaulustige und neugierige Verkehrsteilnehmer und Unbeteiligte ergreifen, so der Pressesprecher der Alsdorfer Feuerwehr.
Nach ca. zweieinhalb Stunden konnten die haupt- und ehrenamtlichen Kräfte der Feuerwehr Alsdorf ihren Rückweg antreten. Angaben zur Unfallursache und zur Schadenshöhe sind seitens der Feuerwehr nicht möglich. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Am heutigen Dienstagnachmittag wurde die Feuerwehr Alsdorf gegen 15.55 Uhr zu einem vermeintlichen Wohnungsbrand in die Weststraße in Alsdorf-Mariadorf gerufen.
Bereits bei Eintreffen der ersten Einsatzkräfte drang leichter Rauch aus der Erdgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses. Der „markante Geruch“ ließ vermuten, dass es sich um angebranntes Essen handelte.
Bereits unmittelbar nachdem ein Angriffstrupp unter Atemschutz in die Wohnung vorgedrungen war, bestätigte sich der erste Eindruck. „Essen auf Herd, kein Person in Wohnung“ lautete die Rückmeldung.
Die kokelnden Überreste der Mahlzeit wurden durch die Einsatzkräfte ins Freie verbracht und dort abgelöscht. Weitergehender Schaden an der Wohnung entstand glücklicherweise nicht.
Noch während des laufenden Einsatzes kehrte der sichtlich überraschte Wohnungsinhaber zurück. Der Betroffene zeigte sich sicher, die Herdplatte ausgeschaltet zu haben und konnte nicht recht glauben, die Wohnung mit eingeschaltetem Herd verlassen zu haben. Sodann konnte dem erleichterten Wohnungsinhaber die Einsatzstelle übergeben werden.
Häufig sind es gewohnte Handlungsabläufe und Momente der Unachtsamkeit, welche zu Küchenbränden führen. Vor dem Verlassen der Wohnung empfiehlt es sich daher nicht nur zu prüfen, ob Ofen und Herd ausgeschaltet sind, vielmehr ist anzuraten, auch Pfannen und Töpfe vom Herd zu entfernen.
In diesem Einsatz für die Wehrleute von Vorteil, im Allgemeinen jedoch gefahrbergend ist das Verlassen der Wohnung, ohne die Wohnungseingangstüre ordnungsgemäß zu verschließen. Im vorliegenden Fall konnten die Wehrleute die lediglich „zugezogene Türe“ mittels leichtem technischen Gerät unversehrt öffnen und sich in Kürze Zugang zur Wohnung verschaffen.
Dies mag im Falle eines „Einsatzes“ gewollt sein, unberechtigten Dritten sollte der Zugang zur Wohnung – schon aus versicherungsrechtlichen Gründen – nicht dergestalt erleichtert werden.